Eigentlich wird der Burnout beim Beschleunigungsrennen zum aufheizen der Reifen genutzt, die somit erhitze Gummimischung ermöglicht einen deutlich höheren Gripp (technische Erklärung). Da während des Bike and Musik Weekends jedoch keine Rennen gefahren werden, die Burnouts selbst jedoch mittlerweile zum festen Bestandteil der Veranstaltung gehören, stellt sich die Frage nach dem Sinn Neu. Die simple Erklärung hierfür hat jedoch im englischen Sprachgebrauch nur drei Buchstaben - Fun -.

Die enge Verbindung der Burnouts mit dem Bike and Music Weekend veranlasste uns am 12.08.2006 zu einem Weltrekordversuch im Massenburnout für Motorräder.

Mit 128 Teilnehmern hat der an diesem Tag neu erstellte Weltrekord bis Heute noch Bestand.

Wie jedes Jahr führen wir während der Veranstaltung auch einen Burnout Contest durch. Hierbei werden von einer Jury die besten Burnouts in den Klassen Cars, Bikes und Specials bewertet. Die Sieger der jeweiligen Klassen erhalten zusätzlich zum Pokal noch ein Preisgeld. Die stetig wachsende Anzahl der speziell für diesen Contest präparierten Fahrzeuge ist Beeindruckend.

Gleichzeitig erforderte die mittlerweile durchaus beachtliche Anzahl der Teilnehmer eine Neuorganisation.

NEU für dieses Jahr ist, dass am Samstag um 19°° Uhr die Finale Entscheidung unter den besten der jeweiligen Klassen ausgetragen wird. Alle interessierten Teilnehmer haben die Möglichkeit sich in einem von zwei Qualifikationen für das Finale zu empfehlen. Burnout Contest Qualifikationsläufe werden am Freitag um 19°° Uhr und Samstag um 16,30 Uhr ausgetragen, Interessenten sollten sich bereits im Vorfeld an den jeweiligen Infoständen eintragen. Zum Finale selbst sind dann ausschließlich die Gewinner der Vorentscheidungsläufe zugelassen.

Für alle Biker steht auch dieses Jahr wieder noch eine zusätzliche „Brennplatte“ für Burnouts zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt jedoch „Safety First“. Sobald eine Gefahr für andere Besucher besteht, oder der Teilnehmer / Fahrer unter Alkoholeinfluss steht, ist eine Disqualifikation unumgänglich. Diesbezüglich ist dem Personal unverzüglich Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, dementsprechend betroffene Personen, ein weiteres befahren des Eventgeländes zu untersagen.























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