Eigentlich wird der Burnout beim
Beschleunigungsrennen zum aufheizen der Reifen genutzt,
die somit erhitze Gummimischung ermöglicht einen deutlich
höheren Gripp (technische Erklärung). Da während des Bike
and Musik Weekends jedoch keine Rennen gefahren werden,
die Burnouts selbst jedoch mittlerweile zum festen Bestandteil
der Veranstaltung gehören, stellt sich die Frage nach
dem Sinn Neu. Die simple Erklärung hierfür hat jedoch
im englischen Sprachgebrauch nur drei Buchstaben - Fun
-.
Die enge Verbindung der Burnouts mit dem Bike and Music
Weekend veranlasste uns am 12.08.2006 zu einem Weltrekordversuch
im Massenburnout für Motorräder.
Mit 128 Teilnehmern hat der an diesem Tag neu erstellte
Weltrekord bis Heute noch Bestand.
Wie jedes Jahr führen wir während der Veranstaltung auch
einen Burnout Contest durch. Hierbei werden von einer
Jury die besten Burnouts in den Klassen Cars, Bikes und
Specials bewertet. Die Sieger der jeweiligen Klassen erhalten
zusätzlich zum Pokal noch ein Preisgeld. Die stetig wachsende
Anzahl der speziell für diesen Contest präparierten Fahrzeuge
ist Beeindruckend.
Gleichzeitig erforderte die mittlerweile durchaus beachtliche
Anzahl der Teilnehmer eine Neuorganisation.
NEU für dieses Jahr
ist, dass am Samstag um 19°° Uhr die Finale Entscheidung
unter den besten der jeweiligen Klassen ausgetragen wird.
Alle interessierten Teilnehmer haben die Möglichkeit sich
in einem von zwei Qualifikationen für das Finale zu empfehlen.
Burnout Contest Qualifikationsläufe werden am Freitag
um 19°° Uhr und Samstag um 16,30 Uhr ausgetragen, Interessenten
sollten sich bereits im Vorfeld an den jeweiligen Infoständen
eintragen. Zum Finale selbst sind dann ausschließlich
die Gewinner der Vorentscheidungsläufe zugelassen.
Für alle Biker steht auch dieses Jahr wieder noch eine
zusätzliche „Brennplatte“ für Burnouts zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt jedoch „Safety First“. Sobald eine
Gefahr für andere Besucher besteht, oder der Teilnehmer
/ Fahrer unter Alkoholeinfluss steht, ist eine Disqualifikation
unumgänglich. Diesbezüglich ist dem Personal unverzüglich
Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich jederzeit
das Recht vor, dementsprechend betroffene Personen, ein
weiteres befahren des Eventgeländes zu untersagen.